ATLAS

Das Bundesministerium der Finanzen stellt für die deutsche Zollverwaltung mit dem IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) die Voraussetzungen für die weitgehend automatisierte Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zur Verfügung.
Im Rahmen der Teilnehmereingabe werden Zollanmeldungen zur Überführung von Waren

  • in den zollrechtlich freien Verkehr
  • in die Aktive Veredelung
  • in das Umwandlungsverfahren
  • in ein Zolllagerverfahren
  • in ein Versandverfahren
  • in das Ausfuhrverfahren
  • EMCS-Abwicklung

vom Anmelder elektronisch erfasst, der Zollstelle elektronisch übermittelt und dort entsprechend bearbeitet. Der Anmelder erhält die Entscheidung der Zollstelle und den Bescheid über Einfuhrabgaben bzw. die Festsetzung/Anerkennung von Bemessungsgrundlagen anschließend ebenfalls auf elektronischem Weg.
Auch der weitgehende Verzicht auf die Vorlage von Unterlagen, wie Rechnungen oder Präferenznachweise, im Zeitpunkt der Abfertigung führt zu einer zusätzlichen Verfahrensbeschleunigung und Verschlankung des Verwaltungsverfahrens.
Neben der Reduzierung der Papiermenge ergeben sich weitere Vorteile insbesondere durch den Wegfall von Wegezeiten zur bzw. von der Zollstelle. Die Zollanmeldung kann vom Anmelder zentral an alle ATLAS-Zollstellen – also auch an Grenzzollstellen – elektronisch übermittelt werden, wodurch ggf. ein Versandverfahren zur Binnenzollstelle vermieden werden kann. Eine weitere Möglichkeit ist die Abgabe einer vorzeitigen Zollanmeldung (d.h. vor Eintreffen der Ware), um die Zollabwicklung noch weiter zu beschleunigen und damit noch schneller über die Ware zu verfügen.