Die Aktive Veredelung ist ein Zollverfahren bei dem Arbeitsabläufe im Lohnverfahren bzw. für Reparaturen durchgeführt werden. Von einem Drittlandskunden/Auftraggeber werden Waren oder Rohstoffe bereitgestellt, die weiter bearbeitet oder verarbeitet werden.
Damit bei der Einfuhr der Waren im Einfuhrland/Veredelungsland und bei der Wiederausfuhr zum Lieferanten/Auftraggeber keine Zölle anfallen, kann die AV genutzt werden. Der Nachweis des Status der zur AV eingeführten Waren muss gegenüber dem Zoll jederzeit gewährleistet sein, z. B.: befindet sich die Ware noch in der AV oder wurde die Ware zur Herstellung für ein neues Produkt bereits verarbeitet, etc.
Von der passiven Veredelung spricht man wenn Vor- oder Rohprodukte aus einem Wirtschaftsraum exportiert werden, um an diesen in einem ausländischen Wirtschaftsraum eine Weiter-/Endbearbeitung („veredelt“) vorzunehmen und anschließend wieder in den ursprünglichen Wirtschaftsraum zurück importiert werden, spricht man von „passiver Veredelung“.
Aus Kostengründen sind viele Unternehmen gezwungen, einen Teil ihrer Produktion oder sogar die komplette Produktion außerhalb Deutschlands, in einem Drittland, durchzuführen. Durch die Auslandsproduktion ist es häufig der Fall, dass eine Ware mehrmals zolltechnisch behandelt wird, ehe sie ihrer Bestimmung zugeführt werden kann.
Die Softwarelösung von CONSYS für ATLAS-AV/UV ist komplett zertifiziert und gewährleistet damit die sichere Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung aller zukünftigen Änderungen bei den Zollvorschriften.